Am 26. Juli haben wir dazu zwei Anträge im Gemeinderat gestellt, um bei der Energiewende auch in Haar voranzukommen.
Mögliche Standorte für Geothermiebohrungen in unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet oder auf dem Gemeindegebiet
Die Gemeinde möge sich bei der zuständigen Behörde darüber erkundigen, auf welchen Flächen in und um Haar eine Errichtung eines Bohrplatzes sowie das Abteufen von Geothermiebohrungen möglich wären.
Begründung
Die Wärmeversorgung von Gebäude durch fossile Energieträger muss angesichts des voranschreitenden Klimawandels sowie den Unsicherheiten auf dem Gasmarkt reduziert werden. Die Wärmegewinnung mit Hilfe von Tiefengeothermie kann einen nennenswerten Beitrag dazu leisten. Je kürzer die Wege sind, über die die Wärme transportiert werden muss, umso geringer sind die hierfür erforderlichen Investitionen und umso wahrscheinlicher wird es, dass die dafür notwendigen Finanzmittel aufgebracht werden können. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, zu wissen an welchen Stellen entsprechende Erkundungen und Bohrungen möglich wären.
Ausweisung einer (oder mehrerer) Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
Der Gemeinderat beschließt den 2011 begonnenen Prozess der Ausweisung von einer (oder mehrerer) Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zum Abschluss zu bringen.
Begründung
Angesichts der Dringlichkeit im Klimaschutz voranzukommen, den inzwischen sehr aktuellen Sicherheitspolitischen Überlegungen sowie um die Energiepreise günstig und stabil zu halten, ist die Notwendigkeit den Anteil regenerativ erzeugter Energie schnell und nachhaltig zu erhöhen unumstritten. Windenergie spielt bei der zukünftigen Stromversorgung eine wichtige Rolle. Hier besteht in unserer Region dringender Nachholbedarf. Nachbargemeinden und nachbarlandkreis haben sich bereits auf den Weg gemacht.
In einem ersten Schritt ist erforderlich die in der Vergangenheit schon einmal begonnene Ausweisung von Konzentrationszonen zum Abschluss zu bringen. Im Jahr 2011 haben die Gemeinde und Gemeinderat das Büro TeamMarkert mit der Analyse beauftragt, die Teile des Gemeindegebiets zu identifizieren, die für eine Windenergienutzung geeignet sind und auf denen dies auch rechtlich möglich ist (siehe auch Vorlage: 2011/3427)). Der Prozess wurde damals – nicht zuletzt aufgrund der Einführung der bayerischen 10h-Regelung (2014) – nicht weitergeführt. In dem am 03.02.2015 als Tischvorlage präsentierten Sachstandsbericht wurde sowohl auf die – trotz der damals restriktiveren Bedingungen – denkbaren Möglichkeiten zum Aufstellen von Windräder als auch auf mögliche Hindernisse hingewiesen. Ob am Ende die möglichen Hindernisse dem Bau einer oder mehrerer Windenergieanlagen entgegenstehen, könne – so der damalige Bericht – nur im Rahmen einer auf das jeweilige Vorhaben bezogenen Einzelfallbetrachtung entschieden werden.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen wieder in Richtung Ausbau der Windenergie geändert, weshalb es angezeigt ist, die Planungen wiederaufzunehmen und zu einem Abschluss zu bringen. Die Ausweisung einer (oder mehrerer) Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan hätte zu einem den Vorteil, dass die Gemeinde zeitnah in die Lage versetzt werden würde, das Aufstellen von Windrädern im Gemeindegebiet zu beschleunigen und dabei städteplanerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ein weiterer Grund für eine beschleunigte Ausweisung ist, dass der Regionale Planungsverband den Ausbau zentral für den Landkreis steuern soll. Mit der Ausweisung eigener Flächen, können wir hier eine höhere Akzeptanz bei den Bürger:innen erzielen. Aus unserer Sicht sollten die Bürger:innen finanziell an möglichen Windrädern beteiligt werden. Dies erhöht nicht nur die Akzeptanz, sondern die Haarer:innen profitieren dadurch doppelt: Einnahmen aus der Windkraft und geringerer Stromkosten. Dies kann und soll gerne von den Gemeindewerken federführend geplant und durchgeführt werden. Zum anderen sind Windenergieanlagen eine verlässliche Quelle für Gewerbesteuereinnahmen.
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