Musterantrag für Balkonsolaranlagen

Musterantrag für eine Eigentümerversammlung:

Seit einiger Zeit gibt es eine neue Möglichkeit, auch bei Wohnungsanlagen nach WEG wie unserer, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende zu leisten. Und langfristig kann man damit sogar Geld zu sparen durch niedrigere Stromrechnungen.

Es geht um kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), sogenannte „Balkon-Solaranlagen“, die zum Beispiel an Balkonbrüstungen angebracht werden können und auf einfache Weise in Betrieb genommen werden können. Die Anlage muss aber beim Energieversorger gemeldet werden, bei uns ist das die Stromversorgung Haar (SVHaar).

In unserer Wohnanlage würden sich viele der Balkone für solche „Balkonsolaranlagen“ eignen.

Ich/wir stellen daher den Antrag, derartige Balkonsolaranlagen als „bauliche Veränderung“ zu genehmigen
(Anmerkung: nach dem neuen WEG ist dafür nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich).

 

Erläuterungen für die Eigentümerversammlung:

Rahmenbedingungen aus Sicht einer WEG

  • Die Kosten für die Balkonsolaranlage trägt jeder selbst, es gibt also keine Belastung der Allgemeinheit.
  • Den Vorteil, nämlich reduzierter Strombezug mit dadurch reduzierten Kosten, hat auch jeder selbst.
  • Die Kosten für einen eventuell erforderlichen Zählertausch etc. trägt auch jeder selbst.
  • Einzig die optische Erscheinung der Wohnanlage ändert sich. Das kann sich aber, je nach aktuellem Erscheinungsbild, sogar positiv auswirken.
    Im Übrigen: jede Markise, jeder Sonnenschirm etc. macht das auch.
    Auf eine einheitliche optische Gestaltung bei mehreren Anlagen sollte geachtet werden.
  • Derartige PV-Module mit den Abmessungen ca. 100 x 170 cm wiegen typisch 20 kg und stellen daher für einen Balkon nur eine geringe Belastung dar.
  • Bei Balkonen mit Betonbrüstungen können Alu-U-Profile, die oben und unten um die Brüstung herumgreifen und mit Alu-Standardprofilen verbunden sind, verwendet werden, um eine Grundkonstruktion herzustellen, an der dann die Module befestigt werden. Es sind daher keine Bohrungen in den Beton erforderlich.
  • Bei Balkonen mit Stahlgittern als Brüstung sind in der Regel Schrauben vorhanden, an der die Grundkonstruktion befestigt werden kann. Es gibt aber auch Klemmvorrichtungen für den gleichen Zweck.
  • Die Absicht, eine derartige Anlage zu errichten sollte vorher der Hausverwaltung mitgeteilt werden.

J. Hopf, Haar