Balkonsolaranlagen

Klimaschutz und Energiewende nur bei eigenem Haus möglich?  Nein! Jetzt auch für Eigentümer und Mieter in Mehrfamilienhäusern! Wie? Mit Balkonsolaranlagen  –  und dabei langfristig Geld sparen durch eine niedrigere Stromrechnung!

Was Sie brauchen:
Einen
Balkon nach S, O oder W, an den ein oder typisch zwei Solarmodule der Größe 1,7m x 1m oder 2m x 1m befestigt werden können (je nach Balkontyp gibt es unterschiedliche Montagemöglichkeiten) und eine Steckdose auf dem Balkon, die notfalls nachgerüstet werden kann.

So eine kleine PV-Anlage (das Bild zeigt eine Anlage in Ottendichl) darf maximal 600W in das Stromnetz ihrer Wohnung einspeisen, diese Begrenzung passiert aber automatisch durch (zugelassene) Wechselrichter, die den Gleichstrom der Module in 230V-Netz-Wechselstrom umwandeln.
Einen Teil des PV-Stroms nutzen sie selbst, was sie gerade nicht brauchen wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sie bekommen dafür aber keine Vergütung, Sie verschenken diesen Strom also (also keine Anlage nach EEG = erneuerbare-Energien-Gesetz).

Dafür ist das Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber stark vereinfacht (in Haar die SVHaar). Sie müssen die Anlage dort nur anmelden. Einen Elektriker brauchen Sie nur für die spezielle Steckdose, in die sie einspeisen.

Solche Balkonsolaranlagen werden häufig als Komplett-Pakete angeboten. Wenn Sie im Netz z.B. nach „Balkonsolaranlagen München“ suchen finden Sie Anbieter und technische Informationen. Sie müssen von ca. 1000.-€ Gesamtkosten brutto ausgehen.

Wichtig: eventuell muss der Stromzähler ausgewechselt werden, denn dieser darf nicht „rückwärts“ laufen, sonst würden Sie ihre Stromrechnung für jede ins Netz eingespeiste kWh um ca. 30 Ct verringern, das ist nicht zulässig!

Sicherheitsaspekte: ein PV-Modul liefert maximal 45 bis 50V Gleichspannung. Das ist absolut ungefährlich. 2 Module in Serie kommen auf maximal 100V, auch das erfordert keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Die Verbindungsleitungen zwischen Modulen und Wechselrichter sind entsprechend isoliert. Auf der Wechselspannungsseite gilt das, was für alle Geräte am Stromnetz gilt. Da ist also kein Unterschied z.B. zu Weihnachtsbeleuchtung am Balkon. Damit ist – im Gegensatz zu größeren Anlagen auf Dächern, die Modulspannungen von 400V und mehr aufweisen, auch im Brandfall für die Feuerwehr nichts zu beachten.

Alternativen zu Balkonen: Solche „Balkonsolaranlagen“ können natürlich auch auf Vordächern (s. Foto, Haarer Ortskern) oder auf Garagendächern angebracht werden.

Rechtliche Aspekte:

  • Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind brauchen Sie niemand um Erlaubnis fragen. Wenn Sie aber auch eine geeignete Dachfläche für eine größere Anlage haben, dann sollten Sie eher an sowas denken (PV-Anlage nach EEG)
  • Wenn Sie in einem Haus zur Miete wohnen muss der Eigentümer zustimmen. Wenn Sie ausziehen können Sie die Balkonsolaranlage wieder mitnehmen
  • Wenn Sie in einer Wohnanlage nach WEG wohnen und selbst Eigentümer sind muss zur nächsten Eigentümerversammlung ein Antrag an die Eigentümergemeinschaft gestellt werden und diese muss zustimmen. Am besten natürlich, Sie machen bei anderen Eigentümer Reklame für diese Anlagen und stellen gemeinsam so einen Antrag.
    Wichtig: nach dem neuen WEG reicht nun eine einfache Mehrheit aus!
  • Wenn Sie in einer Wohnanlage nach WEG wohnen und Mieter sind, muss der Eigentümer der Wohnung zustimmen und den entsprechenden Antrag an die EV stellen.

Wenn Sie mehr wissen wollen:

Autor und Ansprechpartner: Prof. Dr. Jochen Hopf