Im Gleichklang mit dem „Amoklauf“ von Horst Seehofer gegen Angela Merkel und die europäische Einheit, hat jetzt auch der Haarer CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch auf einer Podiumsdiskussion in Garching gefordert, registrierte Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen. Da diese juristische Materie nicht einfach ist und immer wieder tendenziöse bis falsche Aussagen auch von Ministern und Ministerpräsidenten geäußert werden, teilen wir hier den Link auf den Verfassungsblog, eine Seite, auf der Juristen die Rechtslage erläutern und kommentieren. Macht euch am besten selbst ein Bild davon, wie die Forderungen dieser Politiker nach der geltenden Dublin-Verordnung der Rechtslage offensichtlich widersprechen. Kennen diese Personen, die im Land Verantwortung tragen, das geltende Recht nicht oder setzen sie sich bewusst darüber hinweg, um rechtradikalen Wählern hinterherzulaufen? Bis auf Weiteres gilt: Jeder Flüchtende hat den Rechtsanspruch, dass sein Antrag individuell geprüft wird. Dass es gilt, Menschen in Not zu helfen, dass in Syrien und Afghanistan immer noch Bürgerkrieg herrscht, scheint sowieso keinen der Populisten mehr zu interessieren. Gab es da nicht mal den Grundsatz des Christentums: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“? Herr Weidenbusch – und nicht nur er – haben dieses Jesuswort offenbar völlig vergessen.







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