Ökologische und soziale Ortsentwicklung: Rahmenplanung für die B304
Fährt man auf der B304 durch Haar, erscheint unsere Gemeinde wenig attraktiv, ja fast als gesichtslos, wären da nicht das Hochhaus auf der einen und der Poststadl auf der anderen Seite. Insbesondere an der Südseite, also zum Jagdfeld hin, reihen sich Gewerbegebäude planlos aneinander und erwecken den Eindruck eines unattraktiven Gewerbegebiets und das mitten im Ort! Auf den zweiten Blick wird jedoch offenbar, hier handelt es sich um gering bebaute Flächen, die durch eine kluge Planung deutlich an städtebaulicher Qualität gewinnen könnten und dabei auch einen Beitrag zur Lösung großer Herausforderungen leisten würden. Nicht nur damit das Gesicht Haars (zumindest für die, die mit Rad oder Auto die B304 entlang fahren) attraktiver wird, sind Verbesserungen nötig, sondern auch um Antworten auf den großen Siedlungsdruck in unserer Region zu finden. Täglich werden neue Flächen versiegelt, bayernweit im Umfang von mehr als 18 Fußballfeldern. Damit werden Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen zerschnitten und zerstört. Eine flächensparende Bauweise hingegen verringert die Anzahl der zugebauten Flächen und verhindert zusätzlichen Verkehr. Mit der Rahmenplanung soll deshalb eine Entwicklung angeregt werden, die diese Ziele verfolgt und dabei die städtebauliche Qualität und den Wohlfühlfaktor in Haar steigert. Entlang der B304 gibt es gut erschlossene Flächen, deren Potenzial bis heute nicht genutzt wird. Die Flächen befinden sich überwiegend in Privatbesitz und haben bereits heute ein Baurecht, das deutlich über die aktuelle Nutzung hinausreicht, d.h. unabhängig davon, was die Gemeinde beschließt, können die Grundstückseigentümer bereits heute größere, höhere Gebäude auf ihre Grundstücke bauen, als dort zurzeit stehen. Damit dies auf eine geordnete Art und Weise geschieht, haben wir als grüne Fraktion im Gemeinderat die Rahmenplanung unterstützt und vorangetrieben.
Grüne Kommunalpolitik zielt darauf, den bereits bebauten Raum menschengerecht zu nutzen. In dieser Lage, also entlang der Wasserburger Landstraße, kann das nur heißen: klug nachverdichten. Dies verhindert die Versiegelung bisher unbebauter Flächen und ermöglicht eine gute Nahversorgung mit Einzelhandel, Kindergärten und Schule, Praxen sowie kulturellen Angeboten. Eine Voraussetzung für eine Nachverdichtung ist allerdings auch, dass sich in fußläufiger Entfernung Naherholungs- und Freizeitflächen befinden. Eine solche Ortsentwicklung ist auch eine Antwort auf die Verkehrsprobleme von heute, denn sie verringert den Bedarf an täglichen Autofahrten erheblichen.
Die Verabschiedung eines Rahmenplans für das Gebiet entlang der B304 durch den Haarer Gemeinderat ist das Instrument, eine solche wünschenswerte Ortsentwicklung anzustoßen. Der Rahmenplan gibt die Richtung für die weitere bauliche Entwicklung an der B304 vor, ohne die Grundstücksbesitzer in ihren Möglichkeiten einzuengen, er zeigt Verdichtungspotenziale auf und stärkt eine positive Ortsentwicklung durch städtebauliche Konzepte: Die Definition der Standorte, an denen Hochhäuser möglich sind, das Aufzeigen der Kombination von Gewerbe und Wohnen und die Formulierung architektonischer Ansprüche wird Investoren und Grundstückbesitzer Orientierung geben, was in Haar möglich ist und was nicht. Flankiert wird die Rahmenplanung durch ein Gewerbegutachten, das dazu beitragen soll, ortsansässige Geschäfte durch neue Gewerbeflächen nicht zu verdrängen sowie durch Regeln der sozialen Bodennutzung (also die Weitergabe eines Teils der Gewinne für sozialen Wohnungsbau). Beides sind wichtige Bausteine für eine gute Ortsentwicklung.
Die bisherigen Erfahrungen mit Rahmenplänen in Haar zeigen: Sie setzen positive Impulse, sie helfen, die Ortsentwicklung in Haar positiv zu beeinflussen und sie bedürfen eines langen Atems bis die Ergebnisse tatsächlich sichtbar werden. Umsetzungszeiten von 15 bis 20 Jahren sind zu erwarten. Eine verantwortliche Kommunalpolitik, eben eine grüne Kommunalpolitik, denkt nicht nur an morgen, sondern auch an übermorgen und die Zeit danach.