Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: Der Bürgermeister wird aufgefordert, nach Rücksprache und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, in der nächsten Sitzung desGemeinderatseinedetaillierte Übersicht zu folgenden Fragen zu präsentieren:
1.Für welche Grundstücke hat das Kieswerk Mühlhauser in Haar aktuell eine gültige Abbaugenehmigung und wann laufen diese Genehmigungen aus?
2.Bis wann muss die Rekultivierung der einzelnen Grundstücke abgeschlossen sein? Für welche dieser Grundstücke wurden die Fristen bereits verlängert und bis wann laufen diese Verlängerungen?
3.Welche Auflagen hat das Kieswerk entweder von der Gemeinde Haar oder dem Landratsamt bekommen,um die Belastungenfür dieAnwohnenden zu minimieren?
4.Welche Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen haben das Landratsamt oder die Gemeinde Haar seit dem runden Tisch am 22. Januar 2020 durchgeführt und zu welchen Resultaten haben die Kontrollen geführt?
5.Welche vertragliche und oder rechtliche Grundlage ermöglicht die regelmäßige Zufuhr von großen Mengen Kies zur Weiterverarbeitung im Kieswerk?
Begründung
Die Unannehmlichkeiten, die das Kieswerk aufgrund des Verkehrsaufkommens mit der damit zusammenhängenden Verschmutzung der Straßen und Sicherheitsprobleme verursacht, haben in den letzten Jahren bei den Bewohner*innen von Gronsdorf, Salmdorfund Ottendichl zunehmende Besorgnis und Unzufriedenheit ausgelöst. Deshalb wurde am 22. Januar 2020 eine Runder Tisch mit Vertreter*innen des Landratsamts, der Gemeinde Haar, des Kieswerks Mühlhauser und der Bürgerinitiative organisiert. Dabei wurden die Teilnehmer*innen u.a. davon überrascht, dass direkt beim Landratsamt ein Antrag des Kieswerks Mühlhauser bzgl. einer Fristverlängerung für die Rekultivierung eines der Grundstücke einging, von dem die Gemeinde bis dahin nichts wusste. Von Seiten des Landrats Göbel wurde versprochen, dass wir als Haarer Gemeinderat und als Teilnehmende am Runden Tisch informiert werden würden, sobald eine Entscheidung bzgl. diesen Antrag vorläge und einevollständige Übersicht der Auflagen und der Maßnahmen zu ihrer Kontrolle erhalten würden.
An der belastenden Situation für die Anwohnenden hat sich bisher nichts verbessert. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass das Quetschwerk in den letzten Monaten seine Aktivitäten eher intensiviert statt reduziert, zumindest gemessen an der Anzahl der Anträge, mit denen sich der Bauausschuss und Gemeinderat die letzten Monatebeschäftigen musste und man auch an der augenscheinlich zunehmenden Menge an zu verarbeitenden Kies, die auf demGelände gelagert wird. Dabei sollte die Fremdkiesverarbeitung im Außenbereich nicht privilegiert sein.Eine ermessensfehlerfreie Bewertung der Anträge des Kieswerks ist nur möglich, wenn jeder Gemeinderat über die oben angeforderten Informationen verfügt.
Angenommen Januar 21
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