Antrag
Der Gemeinderat beschließt, für den nördlichen Teil der Leibstraße, ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen. Dies betrifft den gesamten Bereich zwischen Unterführungskreisel und Vockestraße, in dem bisher noch „Tempo 50“ gilt.
Begründung
Die nördliche Leibstraße verändert ihr Erscheinungsbild rasch. Bis vor kurzen war sie überwiegend eine Verbindungsstraße mit wenig Wohn- oder Gewerbebebauung. Dies hat sich schon mit dem Bau der Wohnblocks des Jugendstilparks und des neuen Maria-Stadler-Hauses deutlich geändert. Tiefgaragenausfahrten führen zu mehr Querverkehr, durch das Seniorenheim sind verstärkt besonders schutzwürdige ältere Verkehrsteilnehmer*innen in diesem Straßenbereich unterwegs.
Die Straße entwickelt sich sehr dynamisch zu einem der zentralen Wohn-, Einkauf-, und Arbeitsorte in Haar. Der Bau einer Kita, der kontinuierliche Zuzug im Jugendstilpark, der geplante Bau eines neuen Wohnquartiers, mutmaßlich zwei neue Supermärkte, das alles wird in Zukunft noch mehr Verkehr in diesen Straßenabschnitt bringen. Er wird damit deutlich vom innerörtlichen Quell- und Zielverkehr, statt wie in der Vergangenheit vom Durchgangsverkehr, geprägt werden. Und der Verkehr wird vielfältig gemischt sein, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, ÖPNV, Autos und Lieferverkehr werden sich den Straßenraum teilen. Für eine solche Verkehrssituation ist eine Beschränkung der Maximalgeschwindigkeit auf 30 km/h die richtige, auch aus Gründen der Sicherheit gebotene, verkehrspolitische Maßnahme.
Der Antrag soll auch das vor kurzem beschlossene Mobilitätskonzept der Gemeinde unterstützen, in dem es heißt: „Das Mobilitätskonzept soll alle Verkehrsmittel berücksichtigen und integriert betrachten (…) Es soll die Verkehrsmittel des Umweltverbundes und innovative Mobilitätsangebote in den Fokus rücken.“
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