Am 28. September fand die zweite Gemeinderatssitzung des Monats statt. Daher war die Tagesordnung kurz aber spannend.
Die FDP hat zusammen mit der CSU und der SPD einen Antrag für den Wettbewerb „Bienenfreundliche Gemeinde“ eingebracht. Auch die Grünen unterstützen diesen Antrag, aus organisatorischen Gründen sind wir aber nicht als Antragsteller genannt. Bei dem Wettbewerb geht es darum, dass eine Gemeinde für vorbildlichen Umwelteinsatz ausgezeichnet wird und neben einem kleinen Preisgeld auch Hinweise bekommt, wie sie ihre Insekten-freundliche Grünflächengestaltung weiter verbessern kann. Haar ist hier seit Jahren bereits vorbildlich, aber sicher können auch wir uns noch steigern und erhoffen uns von dem Wettbewerb weitere Erkenntnisse. Natürlich sind wir zuversichtlich, die Auszeichnung zu erhalten.
Wir Grünen haben einen Antrag zu den Pachtgebühren für PV-Anlagen eingebracht. In der Vergangenheit musste der Betreiber einer PV-Anlage Pacht bezahlen, die sich nach der Einspeisevergütung gerichtet hat, wenn er ein öffentliches Gebäude oder eine öffentliche Fläche gemietet hat. Da diese Vergütung jedoch kontinuierlich sinkt, muss aus unserer Sicht auch die Pacht mitsinken, da sich die Anlage sonst nicht rechnet. Der Antrag wurde von allen im Grundsatz positiv kommentiert und an den Arbeitskreis Energie zur Feinabstimmung verwiesen.
Die Weiterverarbeitung bzw. Entsorgung des Bioabfalls wird im Landkreis neu organisiert. Bisher wurde der Bioabfall in Kirchstockach gesammelt und dort vergärt. Da diese Anlage geschlossen wird, muss sich der Landkreis um einen neuen Entsorger kümmern. Die Ausschreibung läuft und sobald wir mehr darüber wissen, wie es mit dem Bioabfall weitergeht, werden wir an dieser Stelle berichten.
Vor einem guten Jahr hatte der Gemeinderat beschlossen, dass in Haar der Verzicht auf Laubbläser ein Jahr lang getestet wird. Dies ging auf einen Antrag der Grünen sowie der SPD zurück. Am Dienstag hat nun das Umweltreferat einen Erfahrungsbericht dazu vorgestellt. Dieser war aus unserer Sicht sehr aufschlussreich. An vielen Stellen kann auf Laubbläser verzichtet werden, wenn die Arbeitsabläufe nur minimal geändert werden und beispielsweise andere Kehrgeräte eingesetzt werden. Die Bevölkerung lehnt ihren Einsatz überwiegend ab, besonders der Dauerlärm stört. Der Bauhof berichtet von erhöhtem Aufwand durch das manuelle Kehren und meint, dass die Bläser an einigen wenigen Stellen wohl weiterhin eingesetzt werden müssen, z.B. wenn es um die Verkehrssicherheit auf Gehwegen oder in öffentlichen Anlagen geht. In Zukunft wollen wir weiter dafür werben, dass Laub auf einer Wiese oder am Straßenrand und erst recht in den Gärten, erst einmal etwas Gutes ist. Laub und Totholz über den Winter liegen zu lassen, schafft Biotope und bietet vielen Tieren einen wichtigen Lebensraum. In der nächsten Bauausschusssitzung werden wir das Thema noch einmal aufgreifen und Maßnahmen überlegen, wie wir den Einsatz von Laubbläsern weitgehend vermeiden können und wo Ausnahmen unabdingbar sind.
Eine Überarbeitung des Bebauungsplans 199 „Wasserburger Straße/Rechnerstraße“ wurde mit den Stimmen von CSU und FDP knapp abgelehnt. Es ging darum, den Ausbau von Dachgauben so zu regeln, dass die Bürger:innen Dachgeschoße maßvoll erweitern können, ohne dass dadurch Beinahe-Vollgeschoße entstehen. Ein weiterer Punkt war die Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten, eine Kenngröße, die stark mit der Versiegelung korreliert. Außerdem hatten wir Grünen angefragt, ob PV-Anlagen erleichtert eingeführt werden können.
Im nächsten Punkt ging es um einen Neubau in der Wasserburger Straße. Dieser hätte die festgesetzten Baugrenzen überschritten und wurde daher von einer Mehrheit aus Grünen und SPD abgelehnt. Mit diesem Gebäude wäre ein Präzedenzfall für eine hohe Wohneinheitenzahl mit starker Bodenversieglung entstanden, der sich mittelfristig auf ganz Unter-Haar ausgewirkt hätte. Wir wollen und können nachverdichtendes Bauen nicht völlig einschränken oder verbieten, aber ein Bauplan muss sich stets in die umgebende Architektur einpassen und die Versiegelung der Fläche muss in dem Rahmen bleiben, der auch von den gemeindlichen Leitlinien abgesteckt wurde.
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