In der Gemeinderatssitzung wurde unser Antrag: „Ausweisung einer (oder mehrerer) Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan“ behandelt und nahezu einstimmig angenommen.
Wir hatten den Antrag bereits im Juni eingereicht, aber er wurde erst jetzt abgestimmt.
Der Antrag im Wortlaut:
Der Gemeinderat beschließt, den 2011 begonnenen Prozess der Ausweisung von einer (oder mehrerer) Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan zum Abschluss zu bringen.
Begründung
Angesichts der Dringlichkeit, im Klimaschutz voranzukommen, den inzwischen sehr aktuellen sicherheitspolitischen Überlegungen sowie um die Energiepreise günstig und stabil zu halten, ist die Notwendigkeit, den Anteil regenerativ erzeugter Energie schnell und nachhaltig zu erhöhen, unumstritten. Windenergie spielt bei der zukünftigen Stromversorgung eine wichtige Rolle. Hier besteht in unserer Region dringender Nachholbedarf. Nachbargemeinden und Nachbarlandkreise haben sich bereits auf den Weg gemacht.
In einem ersten Schritt ist erforderlich, die in der Vergangenheit schon einmal begonnene Ausweisung von Konzentrationszonen zum Abschluss zu bringen. Im Jahr 2011 haben die Gemeinde und der Gemeinderat das Büro TeamMarkert mit der Analyse beauftragt, die Teile des Gemeindegebiets zu identifizieren, die für eine Windenergienutzung geeignet sind und auf denen dies auch rechtlich möglich ist (siehe auch Vorlage: 2011/3427)). Der Prozess wurde damals – nicht zuletzt aufgrund der Einführung der bayerischen 10h-Regelung (2014) – nicht weitergeführt. In dem am 03.02.2015 als Tischvorlage präsentierten Sachstandsbericht wurde sowohl auf die – trotz der damals restriktiveren Bedingungen – denkbaren Möglichkeiten zum Aufstellen von Windräder als auch auf mögliche Hindernisse hingewiesen. Ob am Ende die möglichen Hindernisse dem Bau einer oder mehrerer Windenergieanlagen entgegenstehen, könne – so der damalige Bericht – nur im Rahmen einer auf das jeweilige Vorhaben bezogenen Einzelfallbetrachtung entschieden werden.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen wieder in Richtung Ausbau der Windenergie geändert, weshalb es angezeigt ist, die Planungen wiederaufzunehmen und zu einem Abschluss zu bringen. Die Ausweisung einer (oder mehrerer) Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan hätte zu einem den Vorteil, dass die Gemeinde zeitnah in die Lage versetzt werden würde, das Aufstellen von Windrädern im Gemeindegebiet zu beschleunigen und dabei städteplanerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ein weiterer Grund für eine beschleunigte Ausweisung ist, dass der Regionale Planungsverband den Ausbau zentral für den Landkreis steuern soll. Mit der Ausweisung eigener Flächen können wir hier eine höhere Akzeptanz bei den Bürger:innen erzielen.
Aus unserer Sicht sollten die Bürger:innen finanziell an möglichen Windrädern beteiligt werden. Dies erhöht nicht nur die Akzeptanz, sondern die Haarer:innen profitieren dadurch doppelt: Einnahmen aus der Windkraft und geringere Stromkosten. Dies kann und soll gerne von den Gemeindewerken federführend geplant und durchgeführt werden. Zum anderen sind Windenergieanlagen eine verlässliche Quelle für Gewerbesteuereinnahmen.







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