Neues aus dem Gemeinderat – 19. März 2024

Die Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 begann wie immer mit dem Bericht des Bürgermeisters. Dieser umfasste einen Überblick über die Parksituation im Jugendstilpark. Trotz verstärkter Kontrollen und Verwarnungen gibt es noch immer viele Verstöße gegen das Parkkonzept, das für Autos genügend Platz in Tiefgaragen anbietet, nicht jedoch am Straßenrand.

Der Fahrbahnbelag der B471 ist so marode, dass im Sommer eine Gesamtsanierung einschließlich der Bindeschicht erfolgen wird. Der Umbau der Kreuzung der beiden Bundesstraßen wird hingegen mindestens bis ins Jahr 2025 verschoben. Idealerweise könnte dann auch schon die Verkehrsauswirkung neuer Pläne für die Finckwiese berücksichtigt werden.

Hauptdiskussionsthema des Abends war der Antrag auf Änderung der Regel zur regelmäßigen Mieterhöhung für gemeindliche Wohnungen, die am freien Markt vermietet werden. Bisher galt die Regelung, dass alle vier Jahre ein Vergleich mit Hilfe des Münchner Mietspiegels durchgeführt wird und dann um 10 oder 15% erhöht werden kann (Die Details sind noch etwas komplizierter). Nun schlug die Verwaltung vor, dass die Überprüfung alle drei Jahre stattfinden soll und eine Erhöhung um 15% leichter durchführbar sein soll.

Während die CSU-Fraktion die leichtere und schnellere Erhöhungsoption befürwortete und die Mieten dieser Gemeindewohnungen als “generell zu niedrig” bezeichnete, plädierten SPD und unser Fraktionsvorsitzender Mike Seckinger für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Mike machte dabei deutlich, dass gemeindliche Wohnungen auch wenn sie auf dem freien Markt vermietet werden, nicht dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgen sollten. Vielmehr sei es passender, die Richtschnur anzuwenden Abschreibung und Instandhaltung zu erwirtschaften und zusätzlich eine begrenzte Sicherheitsrendite. Dies sei die ausgewogene Balance zwischen sozial und wirtschaftlich, die wir als Gemeinde anstreben beziehungsweise beibehalten sollten. Er machte auch folgende Vergleichsrechnung auf: Nach 12 Jahren würde bei einer Erhöhung um 10% im 4-Jahresrhythmus eine Miete von 1000 auf 1331 € steigen, während der Mietzins bei einer Erhöhung im 3-Jahresrhythmus um jeweils 15% bei 1749 € landen würde, ein signifikanter Unterschied!

Obwohl auch Thomas Fäth für die SPD die alte Regelung für ausreichend hielt, hatten leider einige SPD-Gemeinderäte ihren sozialen Kompass verloren und stimmten für die neue Variante der schnell höheren Mieten, sodass diese mit knapper Mehrheit beschlossen wurde.

Hingegen wurde der Bebauungsplan rund um die Rondellstraße einstimmig beschlossen. Hier geht es darum, dass die Flächen nur moderat nachverdichtet werden.

Die Änderung der Flächennutzung in einem Areal Ecke Vocke/Wasserburger wurde gestartet (alte Tennisplätze und Fläche der Gartenfreunde). Die Fläche war bisher als Mischgebiet ausgewiesen. Dies bedeutet, dass eine Mischbebauung aus Wohnen und Gewerbe möglich wäre. Die Mehrheit im Rat hielt es aber für nötig, so viele Gewerbeflächen wie nur möglich auszuweisen, daher wurde jetzt das Gebiet als reines Gewerbegebiet ausgewiesen. Unser Antrag dies zu überdenken, wurde abgelehnt.

Die Zahl gemeindlichen Info-Tafeln wird reduziert, stattdessen erfolgt die Benachrichtigungen schwerpunktmäßig im Internet. Wir wiesen darauf hin, dass alle, also auch weniger Technologie-affine Menschen weiterhin eine einfache Möglichkeit haben müssen, sich über gemeindliche Vorgänge zu informieren.

Dann wurde die Untersuchung geeigneter Standorte für neue Kitas beraten und mit großer Mehrheit beschlossen, dass die geeignetste Lösung für den nächsten Kitaneubau in Haar darin besteht, das Provisorium am Wieselweg in eine größere Dauereinrichtung zu entwickeln.

Schließlich wurde noch ein CSU-Antrag beraten, die Verwaltung solle die Änderung einiger gemeindlicher Wohnungen in Werkswohnungen prüfen und ein passendes Gesamtkonzept dem Rat vorlegen. Aus grüner Sicht wäre das ein denkbarer Weg, da die Gemeinde so Job und Wohnung im Paket anbieten könnte. Allerdings könnten bei Jobverlust oder Renteneintritt unberechenbare Härten eintreten, wenn Arbeitgeber und Wohnrecht zwingend gekoppelt wären. Wir forderten, dass dies bei der Analyse unbedingt mitgedacht werden muss.

 

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