Klimaschutz und Energiewende nur bei eigenem Haus möglich? Nein! Jetzt auch für Eigentümer und Mieter in Mehrfamilienhäusern! Wie? Mit Balkonsolaranlagen – und dabei langfristig Geld sparen durch eine niedrigere Stromrechnung!
Update Juli 2025: Durch Änderungen von Seiten des Gesetzgebers haben sich im Vergleich zu den Ausführungen unten ab „was Sie brauchen“ einige Zahlen geändert. Die grundsätzlichen Aussagen im Beitrag unten sind im Wesentlichen unverändert gültig und korrekt.
- Die maximale Einspeiseleistung in das Hausnetz ist nun 800 W. Viele Wechselrichter sind aber werksseitig auf 600 W eingestellt. Über die APP, die mitgeliefert wird, kann die Leistung dann auf 800 W eingestellt werden.
- Zur Einspeisung wird oft eine spezielle Steckdose (Wieland) empfohlen. Es kann aber nach Sicht der Fachleute des VDE auch eine normale Schuko-Steckdose verwendet werden, weil diese mit 800 W nicht überlastet wird.
- Die maximal zulässige PV-Leistung ist aber 2 000 W! Das sind typisch 4 moderne Module à maximal derzeit 450 W oder 6 ältere Module mit bis zu 330 W. Werden diese Module mit einem Wechselrichter kombiniert, der für diese höhere PV-Leistung ausgelegt ist, speist die Balkonanlage die 800 W über die Sonnenstunden ins Hausnetz ein, die höhere PV-Leistung kann nicht genutzt werden.
- Bei einer PV-Leistung von 2 000 W ist es dann sinnvoll, einen Akkuspeicher mit einer Speicherkapazität von typisch 2 bis 3 kWh zu verwenden. Dieser Akku (Lithium-Technologie) wird von den PV-Modulen aufgeladen, abgegeben werden maximal 800 W, daher ist das immer noch eine Balkon-Solaranlage. Damit kann ein wesentlich höherer Anteil der PV-Leistung genutzt werden, weil die gespeicherte Energie später zur Verfügung steht, z.B. in den Abend- oder Nachtstunden.
Meist muss die Modulzahl „gerade“ sein, es können nur 2, 4 oder 6 Module angeschlossen werden, weil immer zwei Module technisch eine Einheit bilden. - PV-Systeme incl. Zubehör sind im rasanten Preisverfall. Aktuelle Preise anzugeben macht daher keinen Sinn.
Konfliktpunkte zwischen Mietern und Vermietern: Gelegentlich wollen Vermieter, die dem Anbringen einer Balkonsolaranlage zustimmen müssen, vom Mieter zugesichert bekommen, dass das elektrische System der Wohnung geeignet ist und dass die Tragfähigkeit des Balkons ausreichend ist.
Die Juristen der Solarverbände (z.B. vom DGS = Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.) sehen das so:
- Für den technischen Zustand der Elektrik in einer Wohnung ist der Vermieter zuständig. Dieser muss dafür sorgen, dass die Elektrik in einwandfreiem Zustand ist. Dann gibt es auch keinen Grund, dass eine Balkon-Solaranlage Probleme verursacht. Der Mieter muss also auch keine Nachweise erbringen.
- Auch für die Tragfähigkeit des Balkons ist der Vermieter verantwortlich. Die zusätzliche Belastung durch die Module ist vernachlässigbar. Der Mieter muss allerdings dafür sorgen, dass die Anbringung der Module am Balkon ausreichend stabil ist. Auf der sicheren Seite ist man, wenn einen Handwerker mit der Montage beauftragt.
Wie ein Test der Stiftung Warentest ergeben hat, sind die beim Kauf von Balkonsolaranlagen mitgelieferten Montageteile oft minderwertig. Wenn man sich die Montage selbst zutraut kann man z.B. durch zusätzliche Stahlseile mit Klemmverschlüssen, wie sie jeder Baumarkt anbietet, ein Herunterfallen der Module sicher verhindern, selbst wenn die eigentliche Konstruktion bei Sturm nicht stabil genug sein sollte.
Was Sie brauchen: Einen Balkon nach S, O oder W, an den ein oder typisch zwei Solarmodule der Größe 1,7m x 1m oder 2m x 1m befestigt werden können (je nach Balkontyp gibt es unterschiedliche Montagemöglichkeiten) und eine Steckdose auf dem Balkon, die notfalls nachgerüstet werden kann.

So eine kleine PV-Anlage (das Bild zeigt eine Anlage in Ottendichl) darf maximal 600W in das Stromnetz ihrer Wohnung einspeisen, diese Begrenzung passiert aber automatisch durch (zugelassene) Wechselrichter, die den Gleichstrom der Module in 230V-Netz-Wechselstrom umwandeln.
Einen Teil des PV-Stroms nutzen sie selbst, was sie gerade nicht brauchen wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sie bekommen dafür aber keine Vergütung, Sie verschenken diesen Strom also (also keine Anlage nach EEG = erneuerbare-Energien-Gesetz).
Dafür ist das Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber stark vereinfacht (in Haar die SVHaar). Sie müssen die Anlage dort nur anmelden. Einen Elektriker brauchen Sie nur für die spezielle Steckdose, in die sie einspeisen.
Solche Balkonsolaranlagen werden häufig als Komplett-Pakete angeboten. Wenn Sie im Netz z.B. nach „Balkonsolaranlagen München“ suchen finden Sie Anbieter und technische Informationen.
Wichtig: eventuell muss der Stromzähler ausgewechselt werden, denn dieser darf nicht „rückwärts“ laufen, sonst würden Sie ihre Stromrechnung für jede ins Netz eingespeiste kWh um ca. 30 Ct verringern, das ist nicht zulässig!
Sicherheitsaspekte: ein PV-Modul liefert maximal 45 bis 50V Gleichspannung. Das ist absolut ungefährlich. 2 Module in Serie kommen auf maximal 100V, auch das erfordert keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Die Verbindungsleitungen zwischen Modulen und Wechselrichter sind entsprechend isoliert. Auf der Wechselspannungsseite gilt das, was für alle Geräte am Stromnetz gilt. Da ist also kein Unterschied z.B. zu Weihnachtsbeleuchtung am Balkon. Damit ist – im Gegensatz zu größeren Anlagen auf Dächern, die Modulspannungen von 400V und mehr aufweisen, auch im Brandfall für die Feuerwehr nichts zu beachten.
Alternativen zu Balkonen: Solche „Balkonsolaranlagen“ können natürlich auch auf Vordächern (s. Foto, Haarer Ortskern) oder auf Garagendächern angebracht werden.
Rechtliche Aspekte:
- Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind brauchen Sie niemand um Erlaubnis fragen. Wenn Sie aber auch eine geeignete Dachfläche für eine größere Anlage haben, dann sollten Sie eher an sowas denken (PV-Anlage nach EEG)
- Wenn Sie in einem Haus zur Miete wohnen muss der Eigentümer zustimmen. Wenn Sie ausziehen können Sie die Balkonsolaranlage wieder mitnehmen
- Wenn Sie in einer Wohnanlage nach WEG wohnen und selbst Eigentümer sind muss zur nächsten Eigentümerversammlung ein Antrag an die Eigentümergemeinschaft gestellt werden und diese muss zustimmen. Am besten natürlich, Sie machen bei anderen Eigentümer Reklame für diese Anlagen und stellen gemeinsam so einen Antrag.
Wichtig: nach dem neuen WEG reicht nun eine einfache Mehrheit aus! - Wenn Sie in einer Wohnanlage nach WEG wohnen und Mieter sind, muss der Eigentümer der Wohnung zustimmen und den entsprechenden Antrag an die EV stellen.
Wenn Sie mehr wissen wollen:
- Detaillierte technische Beschreibung von Stecker-Solarmodulen
- Musterantrag für eine Eigentümerversammlung
Autor und Ansprechpartner: Prof. Dr. Jochen Hopf