Fraktion beantragt Ausrufung des Klimanotstands für Haar

Unsere Gemeinderatsfraktion hat am 24. September den Antrag eingebracht, den Klimanotstand für Haar zu beschließen. Die Grünen fordern den Gemeinderat auf, sich dem Vorbild etlicher anderer Kommunen in Deutschland und weltweit anzuschließen. Mit der Ausrufung des Klimanotstands soll sich die Gemeinde selbst verpflichten, die Auswirkungen ihres Handelns konsequent auf Klimafolgen zu überprüfen und dem Klimaschutz höchste Priorität einzuräumen. Der Gemeinderat wird voraussichtlich auf seiner Oktobersitzung darüber beraten.

Hier der Antrag der Fraktion im Wortlaut:

 

Hiermit beantragt die Fraktion Die Grünen/Bündnis90 folgende Punkte:

Ausrufung des Klimanotstandes* für die Gemeinde Haar. 

Vor dem Hintergrund der drohenden Erderwärmung und der hiermit einhergehenden klimatischen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen beschließt der Gemeinderat Haar die Ausrufung des Klimanotstandes. Die Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen hat für die Gemeinde Haar damit höchste Priorität bei ihren Entscheidungen und Aktivitäten. Damit unterstützt die Gemeinde Haar ausdrücklich das Engagement der BürgerInnen, die sich für den Klimaschutz einsetzen.

Folgende Punkte werden beschlossen: 

Der Gemeinderat Haar …

  • … erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
  • … bekennt sich ausdrücklich zum Pariser Klimaschutzabkommen und stellt fest, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  • … berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche Beschlussvorlagen der Ausschüsse und des Rats ab November 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv, „Ja negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv oder „Ja negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.
  • … fordert die Bürgermeisterin auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit halbjährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der klimaschädlichen Emissionen Bericht zu erstatten.
  • … fordert auch die gemeindlichen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit den Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.

Begründung: 

Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegenzuwirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde.

Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnell zu handeln!

Die Kommune erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität.

 

*Der Begriff „Klimanotstand“ (engl. „climate emergency“) ist symbolisch zu verstehen und soll keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein. Er drückt vielmehr die Hoffnung aus, dass einer kritischen Masse der Zivilgesellschaft die Dramatik der Klimakrise bewusst wird.

 

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